Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Auflösung des Gemeindeverbands „Regionalverkehr Oberes Mühlviertel“ genehmigt wird
Auf Grund des § 11 Abs. 2 und 3 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeindeverband „Regionalverkehr Oberes Mühlviertel“ der Stadtgemeinde Bad Leonfelden, der Marktgemeinden Feldkirchen an der Donau, Gramastetten, Hellmonsödt, Oberneukirchen, Ottensheim und Zwettl an der Rodl, der Gemeinden Eidenberg, Goldwörth, Herzogsdorf, Kirchschlag bei Linz, Lichtenberg, Puchenau, St. Gotthard im Mühlkreis, Sonnberg, Vorderweißenbach und Walding, alle politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, sowie sämtlicher Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach, wird aufgelöst.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Langer-Weninger
Landesrätin