mit dem das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz geändert wird(Oö. Pensionsanpassungsgesetz 2023)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel IÄnderung des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes
Das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz (Oö. L-PG), LGBl. Nr. 22/1966, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 76/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 41 Abs. 2 zweiter Satz entfällt die Wortfolge „hat auf die Erhöhung der Gehälter der Landesbediensteten Bedacht zu nehmen,“ und § 41 Abs. 2 letzter Satz entfällt.
§ 41 Abs. 3 entfällt.
Nach § 62l wird folgender § 62m eingefügt:
„§ 62mÜbergangsbestimmung zum Oö. Pensionsanpassungsgesetz 2023
§ 41 Abs. 3 in der Fassung vor Inkrafttreten des Oö. Pensionsanpassungsgesetzes 2023 ist rückwirkend auf alle Ruhe- und Versorgungsbezüge, die erstmalig im Kalenderjahr 2022 (Wirksamkeit) zuerkannt wurden, nicht mehr anzuwenden.“
Artikel IIInkrafttreten
Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft.