mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz), LGBl. Nr. 35/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 85/2021, wird wie folgt geändert:
§ 22 Abs. 2 lautet:
„(2) Die auf die Gemeinden entfallenden Anteile werden nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel im Sinn der jeweils geltenden finanzausgleichsrechtlichen Regelungen verteilt.“
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.