Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werden | Omnilex
LGBLA_OB_20230727_67•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werden
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werden
LGBLA_OB_20230727_67Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werdenGazette27.07.2023
der Oö. Landesregierung, mit der Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn als Naturschutzgebiet festgestellt werden
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:
§ 1
(1) Teile der „Innauen bei Braunau“ in der Gemeinde Braunau am Inn, politischer Bezirk Braunau, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.