LGBLA_OB_20230727_69•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung, die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) und die Auflassung von Landesstraßenteilen in den Gemeindegebieten von Ansfelden und Pucking im Zusammenhang mit der Errichtung der Umfah...
LGBLA_OB_20230727_69Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung, die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) und die Auflassung von Landesstraßenteilen in den Gemeindegebieten von Ansfelden und Pucking im Zusammenhang mit der Errichtung der Umfah...Gazette27.07.2023
Auf Grund des § 11 Abs. 1, 3 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 111/2022, wird verordnet:
Folgende in den Gemeindegebieten von Ansfelden und Pucking neu herzustellende Abschnitte von Landesstraßen (jeweils rot gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan - Anlagen 1 und 2, Maß-stab 1 : 2000) werden dem Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht:
Das Trassenband des in den Gemeindegebieten von Ansfelden und Pucking neu herzustellenden Abschnitts beginnt bei km 12,617 südwärts, verläuft sodann südwestlich, quert an der Katastral-gemeindegrenze KG Rapperswinkel/KG Pucking die Gemeindegrenze Ansfelden/Pucking, beschreibt einen Bogen nach Südosten, überquert die A1 Westautobahn, quert erneut die Gemeindegrenze Pucking/Ansfelden an der Katastralgemeindegrenze KG Pucking/KG Krems-dorf, um letztlich wieder südlich verlaufend beim derzeit bestehenden Kreisverkehr bei deren km 15,399 in die bestehende Trasse einzubinden (Anlagen 1 und 2);
Das Trassenband des im Gemeindegebiet von Ansfelden neu herzustellenden Abschnitts beginnt bei km 12,890 westwärts, um nach einem leichten Schwenk Richtung Nordwesten in das neue Trassenband der Landesstraße B139 Kremstalstraße einzubinden (Anlage 1);
Das Trassenband des im Gemeindegebiet von Ansfelden neu herzustellenden Abschnitts beginnt bei km 14,800 der Landesstraße B139 Kremstalstraße südwärts, um nach einem Schwenk in Richtung Westen in die neue Trasse der Landesstraße B139 Kremstalstraße einzubinden (Anlage 2).
(1) Die Einreihung folgender im Gemeindegebiet von Ansfelden gelegenen bisherigen Landesstraßenabschnitte (jeweils blau gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan - Anlagen 1 und 2, Maßstab 1 : 2000) als Landesstraße wird aufgehoben (Umreihung):
(2) Die Aufhebung der Einreihung jeweils als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ansfelden über die Einreihung der im Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Straßenabschnitte als Gemeindestraßen, frühestens jedoch mit der Verkehrsübergabe der neu herzustellenden Straßenabschnitte (§ 1 Z 1 bis 3) wirksam.
(1) Folgende im Gemeindegebiet von Ansfelden gelegene bisherigen Landesstraßenabschnitte (jeweils gelb gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan - Anlagen 1 und 2, Maßstab 1 : 2000) werden als Landesstraße aufgelassen:
(2) Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe der neu herzustellenden Streckenabschnitte (§ 1 Z 1 bis 3) wirksam.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnungen der Oö. Landesregierung LGBl. Nr. 101/2011 und LGBl. Nr. 55/2020, außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Mag. Steinkellner
Landesrat
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