Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Aschach an der Donau und der Gemeinden Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20230928_77•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Aschach an der Donau und der Gemeinden Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Aschach an der Donau und der Gemeinden Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20230928_77Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Aschach an der Donau und der Gemeinden Hartkirchen, Pupping und Stroheim über die Bildung eines Gemeindeverbands („Wirtschaftshof Aschachtal“) genehmigt wirdGazette28.09.2023
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Marktgemeinde Aschach an der Donau und der Gemeinden Hartkirchen, Pupping und Stroheim, alle politischer Bezirk Eferding, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofes wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.