Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1, des Flächenwidmungsteils Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Hinterstoder | Omnilex
LGBLA_OB_20231228_132•Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1, des Flächenwidmungsteils Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Hinterstoder
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1, des Flächenwidmungsteils Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Hinterstoder
LGBLA_OB_20231228_132Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1, des Flächenwidmungsteils Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde HinterstoderGazette28.12.2023
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 21. Dezember 2023 zugestellten Erkenntnis vom 6. Dezember 2023, GZ V 73-75/2023-16, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt: