der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 geändert wird
Auf Grund des § 9 Abs. 4 Oö. Sozialhilfegesetz 1998, LGBl. Nr. 82/1998, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 134/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Sozialhilfeverordnung 1998, LGBl. Nr. 118/1998, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 114/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 6a Abs. 2 Z 1 lit. b wird die Zahl „500“ durch die Zahl „550“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die dadurch außer Kraft getretenen Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.