Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20240118_5•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20240118_5Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Kirchberg-Perwang-Jeging“) genehmigt wirdGazette18.01.2024
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee und Jeging, alle politischer Bezirk Braunau, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.