Auf Grund des § 10 des Oö. Tourismusgesetzes 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 59/2024, wird verordnet:
§ 1Umbenennung bestehender Tourismusverbände
Folgende Tourismusverbände werden umbenannt:
§ 2Neufestsetzung von Tourismusverbänden und deren Verbandsgebiet
Die Gebiete der jeweils genannten Tourismusgemeinden werden den folgenden Tourismusverbänden zugeordnet:
§ 3Übernahme von Tourismusverbänden
Folgende Übernahmen werden festgelegt:
§ 4In- und Außerkrafttreten
(1) Es treten in Kraft:
(2) Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2023, tritt wie folgt außer Kraft: