Verordnung der Oö. Landesregierung über eine monatliche Entgelterhöhung für Bedienstete in Pflege- und Betreuungsberufen im Jahr 2025 | Omnilex
LGBLA_OB_20250331_25•Verordnung der Oö. Landesregierung über eine monatliche Entgelterhöhung für Bedienstete in Pflege- und Betreuungsberufen im Jahr 2025
Verordnung der Oö. Landesregierung über eine monatliche Entgelterhöhung für Bedienstete in Pflege- und Betreuungsberufen im Jahr 2025
LGBLA_OB_20250331_25Verordnung der Oö. Landesregierung über eine monatliche Entgelterhöhung für Bedienstete in Pflege- und Betreuungsberufen im Jahr 2025Gazette31.03.2025
der Oö. Landesregierung über eine monatliche Entgelterhöhung für Bedienstete in Pflege- und Betreuungsberufen im Jahr 2025
Auf Grund des § 70 Abs. 4 Oö. Gehaltsgesetz 2001 (Oö. GG 2001), LGBl. Nr. 28/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 79/2024, wird verordnet:
§ 1
Bedienstete im Sinn des § 70 Abs. 4 erster Satz Oö. GG 2001 erhalten die in § 3 Abs. 2 Z 3 des Pflegefondsgesetzes, BGBl. I Nr. 57/2011, in der Fassung BGBl. I Nr. 170/2023, vorgesehene Erhöhung des Entgelts im Jahr 2025, die in Form einer monatlichen Auszahlung erfolgt.
§ 2
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft.