mit dem das Oö. Hundehaltegesetz 2024 geändert wird(Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2025)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024, LGBl. Nr. 84/2024, wird wie folgt geändert:
Im § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „dass der Hund nicht unter die Bestimmung gemäß Abs. 1 fällt“ durch die Wortfolge „ob der Hund unter die Bestimmung gemäß Abs. 1 fällt“ ersetzt.
Im § 7 Abs. 7 und 8 entfällt jeweils das Wort „künftig“.
Im § 19 Abs. 2 Z 2 werden der Verweis „§ 21 Abs. 2 Z 3“ durch den Verweis „§ 21 Abs. 2 Z 4“ und der Verweis „§ 21 Abs. 2 Z 6“ durch den Verweis „§ 21 Abs. 2 Z 7“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.