Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird | Omnilex
LGBLA_OB_20250513_40•Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird
LGBLA_OB_20250513_40Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wirdGazette13.05.2025
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting, alle politischer Bezirk Schärding, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.