Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden | Omnilex
LGBLA_OB_20250625_53•Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
LGBLA_OB_20250625_53Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werdenGazette25.06.2025
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Landeshauptstadt Linz dürfen die Verkaufsstellen am Donnerstag, 26. Juni 2025, entlang der Klosterstraße und am Freitag, 19. September 2025, entlang der Marien- und Bethlehemstraße bis 22:00 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 26. Juni 2025 in Kraft und mit Ablauf des 19. September 2025 außer Kraft.