Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis gesetzwidrig war | Omnilex
LGBLA_OB_20250723_63•Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis gesetzwidrig war
Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis gesetzwidrig war
LGBLA_OB_20250723_63Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis gesetzwidrig warGazette23.07.2025
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 9. Juli 2025 zugestellten Erkenntnis vom 17. Juni 2025, GZ V 55/2025-9, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:
„Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ried im Innkreis vom 4. Februar 2016 betreffend „Promenade - Errichtung einer Ladezone“, Z Bau 640-1-4/16/DI Muhr/Schm, war gesetzwidrig.“