mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Glücksspielautomatengesetz, LGBl. Nr. 35/2011, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2025, wird wie folgt geändert:
Im § 24 Abs. 1 wird der Eintrag zum Glücksspielgesetz durch folgenden Eintrag ersetzt:
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ist hinsichtlich des Landeszuschlags auf die Bundesautomaten- und VLT-Abgabe auf jene Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2025 entstanden ist.