Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Schärding Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden | Omnilex
LGBLA_OB_20260317_26•Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Schärding Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Schärding Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
LGBLA_OB_20260317_26Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Schärding Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werdenGazette17.03.2026
des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Schärding Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Am Donnerstag, 19. März 2026, dürfen Verkaufstätigkeiten in den Räumlichkeiten der Linzer Straße 68 in Schärding bis 22:00 Uhr ausgeübt werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 19. März 2026 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.