Auf Grund des § 48 Abs. 2 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2025, wird verordnet:
§ 1Anhebung der Ortstaxe für einzelne Gemeinden des Tourismusverbands Salzkammergut
Die Höhe der Ortstaxe gemäß § 48 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018 wird für einzelne Gemeinden des Tourismusverbands Salzkammergut wie folgt angehoben:
§ 2Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die 5. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung, LGBl. Nr. 93/2025, außer Kraft.