Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 15. Dezember 1986, mit der der Standesamtsverband Altenmarkt im Pongau aufgelöst wird
StF: LGBl Nr 119/1986
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachgau (Anm.: richtig: Flachau) bestehende Standesamtsverband Altenmarkt im Pongau wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1987 aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom bisherigen Standesamtsverband geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Altenmarkt im Pongau weiterzuführen.