Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. März 1989, mit der ein Teil der Dientener Landesstraße umgelegt wird
StF: LGBl Nr 42/1989
Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1973, LGBl. Nr. 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:
alte Dokumentnummer
Art. 1
Die Dientener Landesstraße (L 216) wird zwischen Straßenkilometer 0,0 und Straßenkilometer 0,1 wie folgt umgelegt:
Die neue Trasse beginnt bei Straßenkilometer 0,0 und wird auf eine Länge von rund 100 m bis zu 25 m gegenüber dem bisherigen Bestand nach Nordwesten verlegt. Bei Straßenkilometer 0,1 mündet die neue Trasse in die bestehende Dientener Straßentrasse ein.