Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. August 1989, mit der ein Teil der Halleiner Landesstraße umgelegt wird
StF: LGBl Nr 73/1989
Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl. Nr. 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:
alte Dokumentnummer
Art. 1
Die Halleiner Landesstraße (L 105) wird im Baulos "ÖBB-Unterführung Aignerstraße" wie folgt umgelegt:
Die neue Straßentrasse verläßt die bestehende Halleiner Landesstraße - L 105 (Aigner Straße) bei Straßenkilometer 2,440 und verläuft anschließend parallel westlich der ÖBB-Bahnstrecke Salzburg-Wörgl bis zum neu zu errichtenden Unterführungsbauwerk, welches im Bereich des Gasthauses "Wegscheid" und der Valkenauerstraße situiert ist. Von diesem Unterführungsbauwerk wird die neue Trasse annähernd parallel zur bestehenden Landesstraße geführt und mündet bei Straßenkilometer 3,220 wieder in die bestehende Straße ein.