Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. August 1990 zur teilweisen Änderung der Grenzen der Außen- und Kernzonen des
Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg
StF: LGBl Nr 81/1990
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg, LGBl. Nr. 106/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Von den Lageplänen gemäß § 3 erster Satz der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Dezember 1983, LGBl. Nr. 107, mit der die Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg festgelegt werden, werden jene Blätter, in welchen die von den im Abs. 2 angeführten Änderungen betroffenen Grenzen enthalten sind, durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Planblätter ersetzt.
§ 2
§ 2
In diesen Planblättern sind gegenüber den Lageplänen der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 folgende Änderungen vorgenommen:
§ 3
§ 3
Die neuen Planblätter sind in die Lagepläne einzufügen, die bei den im § 3 zweiter Satz der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 genannten Stellen aufliegen.