Gesetz vom 4. Juli 1990, mit dem die Grenzen der Stadtgemeinde Radstadt und der Gemeinde Untertauern geändert werden
StF: LGBl Nr 68/1990
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Radstadt und der Gemeinde Untertauern wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 3570 und 3571 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 4306, 4038 und 4037 ergibt.
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden technischen Unterlage GZ 1151/85 - P 314/88.