Gesetz vom 16. Feber 1994, mit dem die Grenzen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig geändert werden
StF: LGBl Nr 63/1994
alte Dokumentnummer
§ 1
§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 7696 und 7758 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 7696 bis 7716, über 7763, und 7717 bis 7758 ergibt.
§ 2
§ 2
Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der Gemeindegrenze ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden Unterlage GZ P 248/1992.