Gesetz vom 24. Oktober 1996, mit dem das Salzburger Landesrecht auf Gesetzesstufe bereinigt wird (Salzburger Rechtsbereinigunggesetz)
StF: LGBl Nr 1/1997 (Blg LT 11. GP: RV 575, 3. Sess; AB 58, 4. Sess)
alte Dokumentnummer
§ 1
Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 1
(1) Alle im Rang von Landesgesetzen geltenden Rechtsvorschriften, die in ihrer Stammfassung vor dem 1. Jänner 1960 in Kraft getreten sind, werden aufgehoben.
(2) Von der Aufhebung gemäß Abs 1 sind ausgenommen:
(3) Insbesondere werden aufgehoben:
§ 2
Inkrafttreten
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
Anl. 1
Anlage
Verzeichnis der im Rang von Landesgesetzen
weiter geltenden Rechtsvorschriften
aus der Zeit vor dem 1. Jänner 1960