Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 26. Juni 1997 über die Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung der
Marktgemeinde Wagrain vom 4. April 1991, mit der die sogenannte "Röckgasse" zur öffentlichen Interessentenstraße erklärt wurde
StF: LGBl Nr 47/1997
Aufgrund des Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
alte Dokumentnummer
§ 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 1995, V 57/95-9, die Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wagrain vom 4. April 1991, mit der die sogenannte "Röckgasse" zur öffentlichen Interessentenstraße erklärt wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.