Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 19. Jänner 2000 über die Erklärung der Gemeinde Obertrum am See zum Markt
StF: LGBl Nr 22/2000
Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
§ 1
Die Salzburger Landesregierung hat mit dem unter dem Datum des 20. Juli 1999 gefassten Beschluss die Gemeinde Obertrum am See, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, zum Markt erklärt.