Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. April 2002 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadt St Johann im Pongau für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung St Johann im Pongau - Projekt im Bereich der Hauptstraße) stF: LGBl Nr 50/2002
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 163/10 KG 55124 St Johann im Pongau für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 m2 zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.