Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 26. Jänner 2005 über die Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof
StF: LGBl Nr 14/2005
Auf Grund des Art 140 Abs 5 und 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
§ 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2004, G 83/04 – 4, zugestellt am 18. Jänner 2005, die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" und das Wort "aus" im zweiten Satz des § 32 Abs 3 des Gesetzes vom 25. September 1985 über den Fremdenverkehr im Lande Salzburg (Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), LGBl Nr 94/1985, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.