Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Dezember 2005, mit der die Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Radstadt und der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau geändert werden
StF: LGBl Nr 98/2005
Auf Grund des § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
§ 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Radstadt (KG 55310 Höggen und KG 55321 Schwemmberg) und der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau (KG 55316 Palfen und KG 55322 Sinnhub) wird dahingehend geändert, dass sich der neue Grenzverlauf durch die nachstehend festgelegte Verbindung von folgenden Grenzpunkten ergibt:
(2) Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der neuen Gemeindegrenze sind in den beim Vermessungsamt St Johann im Pongau unter GZ A 7/205 aufliegenden Unterlagen ersichtlich.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.