und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee geändert wird
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Oktober 2006, mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee geändert wird
StF: LGBl Nr 105/2006
Auf Grund des § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
§ 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee wird dahingehend geändert, dass sich der neue Grenzverlauf zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten Nr 93 und 9150 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr 9136, 9137, 9138, 9139, 9140, 9141, 9142, 9143, 9144, 9145, 9146, 9147, 9148 und 9149 ergibt.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte sind in den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen zu GZ A-208/2006 ersichtlich.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.