See und Vereinigung zum Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 21. Oktober 2006, mit der der Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See aufgelöst wird und die Gemeinden Maishofen und Viehhofen zum Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen vereinigt werden
StF: LGBl Nr 108/2006
Auf Grund der §§ 60 und 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl Nr 60/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
§ 1
(1) Der aus den Gemeinden Maishofen und Viehhofen und der Stadtgemeinde Zell am See bestehende Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 aufgelöst.
(2) Die vom Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen-Zell am See geführten Personenstandsbücher sind von der Stadtgemeinde Zell am See weiter zu führen.
§ 2
§ 2
Die Gemeinden Maishofen und Viehhofen werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zu einem Standesamtsverband vereinigt. Der Standesamtsverband führt die Bezeichnung "Standesamtsverband Maishofen-Viehhofen" und hat seinen Sitz in Maishofen.