für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage Henndorf
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 7. Dezember 2007, mit der die Verordnung über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee aufgehoben wird
StF: LGBl Nr 97/2007
Auf Grund des § 34 Abs 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl Nr 215, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 1959, LGBl Nr 89, über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee wird aufgehoben.