der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 übertragen wird
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 19. November 2009, mit der der Stadtgemeinde Hallein die Mitwirkung an der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 übertragen wird
StF: LGBl Nr 108/2009
Auf Grund des § 123 Abs 3 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
§ 1
Der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Hallein, wird die Mitwirkung an der Vollziehung des Kraftfahrgesetzes 1967 auf allen in ihrem Gebiet gelegenen Straßen mit öffentlichem Verkehr, ausgenommen Bundes- und Landesstraßen, durch ihren Gemeindewachkörper durch folgende Maßnahmen übertragen:
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monat in Kraft.