Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 2023, mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Niedernsill und der Gemeinde Uttendorf geändert wird
StF: LGBl Nr 104/2023
Auf Grund der §§ 4 und 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Im RIS seit
21.12.2023
§ 1 Im RIS seit
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Niedernsill und der Gemeinde Uttendorf wird dahingehend geändert, dass
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.
Im RIS seit
21.12.2023
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.