Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. November 2001 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Tamsweg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der Bundesstraßenbrücke über die Taurach)
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 419/9, 424/1 und 424/2, KG 58015 Mörtelsdorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m2 zulässig.
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.