Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren an bestimmten
allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg | Omnilex
LGBL_SA_20020329_31•Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren an bestimmten
allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg
Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren an bestimmten
allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg
LGBL_SA_20020329_31Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren an bestimmten
allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land SalzburgGazette29.03.2002
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. März 2002 über die Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren an bestimmten allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg StF: LGBl Nr 31/2002
Auf Grund des § 64 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Die täglichen Pflegegebühren werden einheitlich für die allgemeine Gebührenklasse und die Sonderklasse festgesetzt:
§ 2
Die Pflegegebührensätze gemäß § 1 gelten für Leistungen der Krankenanstalten, die im Kalenderjahr 2002 erbracht werden.