Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. September 2003 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde St Johann im Pongau für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt St. Johann im Pongau - Projekt an der Hauptstraße)
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke .14/1, .14/3, 15, 24/2, 24/3, 20/3, 20/6 und .240, alle KG St Johann, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.800 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.