Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 4. März 2004, mit der die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000 geändert wird
Auf Grund der §§ 7 Abs 4, 8 und 10 Abs 2 des Hausbesorgergesetzes, BGBl Nr 16/1970, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000, LGBl Nr 21, in der Fassung der die Verordnung LGBl Nr 6/2002 wird geändert wie folgt:
- Im § 1 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. In der lit a und b wird der Betrag "0,1789 €" durch den Betrag "0,1862 €" ersetzt.
1.2. In der lit c wird der Betrag "0,3280 €" durch den Betrag "0,3405 €" ersetzt.
1.3. Abs 3 lautet:
"(3) Die im Abs 1 lit a und b festgelegten Entgelte sind gegenüber den nach der Verordnung LGBl Nr 6/2002 geltenden um 4,08 % erhöht.
- Im § 5 wird angefügt:
"(5) § 1 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 25/2004 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Abs 3 findet sinngemäß Anwendung."
Für den Landeshauptmann:
Blachfellner