Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. September 2005 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Oberalm
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Oberalm wird für Sonntag, den 13. November 2005 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl wird am Sonntag, den 27. November 2005, stattfinden. Als Stichtag hat der 4. September 2005 zu gelten.