Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung, LGBl Nr 98/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 93/2005, wird geändert wie folgt:
"(2) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2006 treten mit 1. Mai 2006 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen."