Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 17. Juli 2006 über den Beitritt des Landes Burgenland zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)
Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl Nr 18/2005, wird kundgemacht:
Das Land Burgenland ist mit Schreiben vom 20. April 2006 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005), kundgemacht unter LGBl Nr 30/2006, beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Burgenland nach Art 17 Abs 2 letzter Satz mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.