Das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 32/2006, wird geändert wie folgt:
3.1. Im Abs 1 wird im ersten Satz jeweils die Wortfolge "der Österreichischen Dentistenkammer" durch die Wortfolge "der Österreichischen Zahnärztekammer" ersetzt.
3.2. Im Abs 3 wird die Wortfolge "und bei Zahnambulatorien auch die Österreichische Dentistenkammer" durch die Wortfolge "bzw bei Zahnambulatorien die Österreichische Zahnärztekammer" ersetzt.
Im § 98 wird angefügt:
"(3) Die §§ 7 Abs 1, 9 Abs 1 und 11 Abs 1 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 112/2006 treten mit 1. Dezember 2006 in Kraft."