Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher
Angelegenheiten auf die Bundespolizeidirektion Salzburg Novelle | Omnilex
LGBL_SA_20070207_10•Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher
Angelegenheiten auf die Bundespolizeidirektion Salzburg Novelle
Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher
Angelegenheiten auf die Bundespolizeidirektion Salzburg Novelle
LGBL_SA_20070207_10Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher
Angelegenheiten auf die Bundespolizeidirektion Salzburg NovelleGazette07.02.2007
Gesetz vom 13. Dezember 2006, mit dem das Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher Angelegenheiten auf die Bundespolizeidirektion Salzburg geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher Angelegenheiten auf die Bundespolizeidirektion Salzburg, LGBl Nr 48/1995, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. In der lit a lautet der Klammerausdruck: "(§ 94b Abs 1 lit a StVO 1960)".
1.2. Die lit b lautet:
"§ 1a
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:
"(2) § 1 Abs 1 sowie § 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 10/2007 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Auf die zu diesem Zeitpunkt anhängigen Verwaltungsstrafverfahren finden die bisher geltenden Bestimmungen weiter Anwendung."