Auf Grund der §§ 30, 31, 33 und 34 Abs 1 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen im politischen Bezirk St Johann im Pongau, LGBl Nr 53/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 73/2006, wird geändert wie folgt:
2.1. In der Z 1 wird die Wortfolge "für die Volksschule St Johann im Pongau" durch die Wortfolge "für die Volksschulen St Johann am Dom und Neue Volksschule St Johann als gemeinsamer Sprengel" ersetzt.
2.2. In der Z 5 entfällt die Verweisung "Z 6 und".
2.3. Die Z 6 entfällt.
2.4. Die Z 27 lautet:
3.1. In der Z 4 wird in der lit a der Beistrich durch das Wort "und" ersetzt, entfällt die lit b und erhält die lit c die Bezeichnung "b)".
3.2. Die Z 5 lautet:
4.1. Im gesamten Text werden die Bezeichnungen "Polytechnische Lehrgänge" und "den Polytechnischen Lehrgang" durch die Bezeichnung "Polytechnischen Schulen" bzw "die Polytechnische Schule" ersetzt.
4.2. In der Z 2 wird in der lit a der abschließende Beistrich durch das Wort "und" ersetzt, entfällt die lit b und erhält die lit c die Bezeichnung "b)".
4.3. Die Z 3 lautet:
"(5) Die §§ 1 Z 1 und 5, 2 Z 4 und 5 sowie 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2007 treten mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 1 Z 6 außer Kraft."
Für die Landesregierung:
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller