Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. November 2007 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bergheim
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bergheim wird für Sonntag, den 20. Jänner 2008 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 3. Februar 2008, stattzufinden. Als Stichtag hat der 15. November 2007 zu gelten.