LGBL_SA_20071221_104•Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wird
LGBL_SA_20071221_104Verordnung mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert wirdGazette21.12.2007
Artikel I
Auf Grund des § 2 Abs 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien wird die Anlage zur Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. März 1993, LGBl Nr 86, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 117/2006, mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung geändert wie folgt:
1.1. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in) 1/21, Forschung, Technologie und Entwicklung, entfällt die Wortfolge "Salzburger Zukunftsstiftung".
1.2. Der der Abteilung 1 angegliederte Geschäftsbereich erhält folgende Fassung:
"Der Abteilung angegliedert:
Sekretariat der(s) Landeshauptfrau(mannes)
Sekretariate der Landeshauptfrau(mann)-Stellvertreter(innen) und
der Landesräte(innen)."
2.1. Die Fachabteilung 6/2, Straßenbau, erhält die Bezeichnung "Fachabteilung 6/2: Verkehrsinfrastruktur".
2.2. Im Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/2, Verkehrsinfrastruktur, (neu) wird nach dem dem Referat 6/23, Brückenbau, angegliederten Geschäftsbereich angefügt:
"Referat 6/24: Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr
Landesverkehrskonzept; verkehrspolitische Angelegenheiten; Verkehrsträger übergreifende Planung und Koordination; neue Organisations- und Finanzierungsformen, Investitionsplanung und Dringlichkeitsreihungen, Studien, Pilotprojekte und Kosten-Nutzen-Untersuchungen von Verkehrsvorhaben; übergeordnete Planung, Vorstudien und generelle Projektierung für Landesstraßen B und L; großräumige Straßenverkehrsplanung;
Verkehrs-Sachverständigendienst in Verwaltungsverfahren;
allgemeine Angelegenheiten der Verkehrssicherheit einschließlich des Verkehrssicherheitsfonds; Straßen- und Verkehrsinformationsdienst; Verkehrszählungen und - untersuchungen; Landesradverkehrsprogramm; Mitwirkung bei Verkehrsangelegenheiten der Landesplanung; Angelegenheiten des Öffentlichen Verkehrs (Schiene, Bus und Sonderverkehrsformen) einschließlich Nahverkehr; Mitwirkung an regionalen und örtlichen Verkehrskonzepten; Sachverständiger in Raumordnungs- und Verkehrsangelegenheiten (ausgenommen StVO 1960)."
2.3. Der Geschäftsbereich Fachabteilung 6/7, Verkehrsplanung, entfällt.
3.1. Im Geschäftsbereich des Referates 8/02, Budgetangelegenheiten, wird nach dem Wort "Investitionsvorschau;" die Wortfolge "finanzielle Verwaltung des Landesvermögens;" eingefügt.
3.2. Der der Abteilung 8, Finanz- und Vermögensverwaltung, angegliederte Geschäftsbereich erhält folgende Fassung:
"Der Abteilung angegliedert:
4.1. Der Geschäftsbereich Fachreferent(in) 9/02, Landesanstalten und Landesheime, erhält folgende Fassung:
"Fachreferent(in) 9/02: Landesanstalten und Landesheime
Koordination und Wahrnehmung jener Aufgaben, die dem Land Salzburg als Rechtsträger der landeseigenen Wohlfahrts- und Behinderteneinrichtungen zukommen, insbesondere hinsichtlich Steuerung, Personal, Finanzen, Organisation, Rechtsangelegenheiten und Investitionen; Verwaltungsstelle für die Stiftung Kurtherme Badehospiz Bad Gastein; Schulerhalter für die Josef-Rehrl-Schule als Volks- und Hauptschule für gehörlose und schwerhörige Kinder.
Dem Geschäftsbereich Fachreferent(in) 9/02 angegliedert:
Konradinum Eugendorf
Landesinstitut für Hörbehinderte
Landesinstitut für Sehbehinderte
Landespflegeanstalt
Sozialpädagogisches Zentrum."
4.2. Im Geschäftsbereich des Referates 9/03, Lebensmittelpolizei, entfällt die Wortfolge "Überwachung nach dem Bazillenausscheidergesetz; Angelegenheiten des Qualitätsklassengesetzes".
4.3. Im Geschäftsbereich Fachreferent(in) 9/04, Gesundheitsplanung, wird die Wortfolge "Mitwirkung an der Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplanung sowie an sonstigen Gesundheitsplanungsprojekten" durch die Wortfolge "Mitwirkung am Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie an sonstigen Gesundheitsplanungsprojekten" ersetzt, es entfällt das Wort "insbesondere" und wird angefügt: "Festlegung des Versorgungsauftrages der Fondskrankenanstalten".
4.4. Der der Abteilung 9, Gesundheitswesen und Landesanstalten, angegliederte Geschäftsbereich erhält folgende Fassung:
"Der Abteilung angegliedert:
Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES)."
Die Landeshauptfrau:
Burgstaller
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