Auf Grund der §§ 13 Abs 4 und 17 Abs 4 in Verbindung mit § 62 Abs 4 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990, LGBl Nr 1/1991, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung 2005, LGBl Nr 67, wird geändert wie folgt:
§ 9
Die §§ 2, 3 und 8 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 3/2008 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Auf Ansuchen, die bis zu diesem Zeitpunkt einlangen, sind die §§ 2 und 3 in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden."