Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. November 2008, mit der ein Teil der L 107 Wiestal Landesstraße umgelegt wird
Auf Grund des § 19 Abs 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Die L 107 Wiestal Landesstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wie folgt umgelegt:
Die neue Straßentrasse beginnt beim Kreisverkehr Burgfried, folgt dem Verlauf der (oberen) Europastraße bis zum Kreisverkehr Bürgermeisterstraße, folgt von dort sodann dem Verlauf der Bürgermeisterstraße und bindet bei Straßenkilometer 0,480 (alt) in den Bestand der L 107 Wiestal Landesstraße wieder ein.
§ 2
Mit der Umlegung gemäß § 1 gilt die bestehende Wiestal Landesstraße von Straßenkilometer 0,000 (alt) bis 0,480 (alt) als Landesstraße aufgelassen.