LGBL_SA_20090819•Gesetz, mit dem das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986 geändert wird
LGBL_SA_20090819Gesetz, mit dem das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986 geändert wirdGazette19.08.2009
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986, LGBl Nr 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 64/2006 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 108/2007, wird geändert wie folgt:
"(2) Die Anzeigepflicht des Totenbeschauers gemäß § 78 StPO bleibt davon unberührt."
"(2a) Liegt eine Erklärung des Verstorbenen vor, nach der seine Leiche dem anatomischen Institut einer österreichischen Universität übergeben werden soll, so haben die nach dem Abs 1 zur Vorsorge für die Bestattung Verpflichteten für diese Übergabe zu sorgen, wenn das betreffende anatomische Institut die Erd- oder Feuerbestattung sicherstellt."
"Naturbestattung
§ 21a
(1) Die Asche der eingeäscherten Leiche darf auch auf einer dafür vorgesehenen Fläche eines Friedhofes verstreut oder in einen dort befindlichen ortsfesten Gegenstand eingebracht werden.
(2) Außerhalb eines Friedhofes darf die Asche nicht verstreut, jedoch mit Bewilligung des Bürgermeisters in einen festen Gegenstand eingebracht werden. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn sanitätspolizeiliche Bedenken dagegen nicht bestehen und die beabsichtigte Art des Einbringens nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt."
"Verweisungen auf Bundesrecht
§ 45a
(1) Die Verweisung auf das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz – EisbEG, BGBl Nr 71/1954, gilt als Verweisung auf die Fassung, die dieses Gesetz durch Änderungen bis einschließlich durch das Gesetz BGBl I Nr 112/2003 erhalten hat.
(2) Die Bezugnahmen auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG, die Strafprozeßordnung 1975 – StPO und das Epidemiegesetz 1950 gelten als Bezugnahmen auf die jeweils geltende Fassung."
"(7) Die §§ 1 Abs 2, 2 Abs 1, 7 Abs 2, 8 Abs 5, 11, 16 Abs 2a, 21 Abs 1, 21a, 27 und 45a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 78/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft."
Mosler-Törnström
Burgstaller
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